Betriebsreglement

1. Einleitung

 

Im „Chinderträff Löwäpfootä“ soll sich jedes Kind wie in einer Grossfamilie fühlen und seine Kinderjahre in der Gemeinschaft mit anderen Kindern erleben. Die Förderung (z.B. durch aktive Mithilfe beim Kochen, Basteln, usw.) jedes einzelnen Kindes ist genau so wichtig wie die Möglichkeit, sich selbst zu entfalten. Die Basis dafür ist ein gutes soziales Gefüge, das auf gegenseitiger Wertschätzung und Akzeptanz beruht. Es soll eine liebe- und verständnisvolle Atmosphäre entstehen, in der sich die Kinder wohl und geborgen fühlen. Im „Chinderträff Löwäpfootä“ werden Kinder in 3 Gruppen betreut. Somit wird den Kindern die Gelegenheit geboten, sich allein zu beschäftigen oder sich mit andern Kindern auseinanderzusetzen.

 

2. Aufnahme/Ausschluss

 

Das „Chinderträff“ steht allen Kindern ab dem 3. Lebensmonat offen. Die Aufnahme erfolgt unabhängig von der Nationalität und dem Grund, weshalb die Eltern ihr Kind im „Chinderträff“ betreuen lassen möchten. Die Eltern verpflichten sich gemäss der von ihnen gewählten Betreuungsvariante ihr Kind in den „Chinderträff“ zu bringen. Der bezahlte Betreuungsplatz kann bei Abwesenheit (Ferien/Krankheit etc.) nicht durch ein anderes Kind belegt, resp. abgetauscht werden.

 

Bei Aufnahme des Kindes in den „Chinderträff“ wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen.

 

Kinder können vom Besuch des „Chinderträff“ ausgeschlossen werden:

 

•           Wenn die Monatspauschale nicht oder immer wieder zu spät bezahlt wird (*) 


•           Wenn das Kind immer wieder unentschuldigt fehlt 


•           Wenn die Zusammenarbeit mit den Eltern nicht möglich ist (*) 


 

* Die Aufhebung des Betreuungsvertrages wird in diesen Fällen unsererseits per sofort vollzogen (ohne 3 monatige Kündigungsfrist) 


 

3. Eingewöhnung 


 

Aller Anfang ist schwer...! Um dem Kind einen guten Start im „Chinderträff“ zu ermöglichen, vereinbaren wir mit den Eltern eine individuelle Eingewöhnungszeit. 
Die Eingewöhnungszeit ist für das Kleinkind, Eltern und Betreuerin von ausserordentlicher Bedeutung. Die Eltern dürfen und sollen sich dafür genügend Zeit nehmen. Beim Aufnahmegespräch wird jeweils die Eingewöhnungsphase geplant. 


 

4. Kindertreffalltag

 

Im „Chinderträff“ wird gemeinsam gegessen. Die Eltern werden gebeten keine Esswaren oder Süssigkeiten mitzugeben.

 

Fixzeiten Tagesablauf:

 

07:30h Frühstück

09:30h Znüni

12:00h Mittagessen

13:00h Siesta

15:30h Zvieri

 

Die Kinder sollen der Witterung entsprechend gekleidet sein, damit auch das Spielen im Freien möglich ist. (Regenschutz, Sonnenhut, Gummistiefel, Schneeanzug usw.) Jedes Kind bringt eine Garnitur Ersatzwäsche (Pullover, T-Shirt, Hose, Unterwäsche, Socken, Strumpfhosen, Bodys) mit. Jedes Kind muss ein paar Rutschsocken im „Chinderträff“ haben. Windeln, Hygieneartikel und Sonnencreme sind im Tarif inbegriffen. Benötigt das Kind Medikamente oder leidet es an einer Krankheit oder Allergien muss dies beim Aufnahmegespräch mitgeteilt werden.

  

5. Betreuungsvarianten / Tarife

 

Ganztagesbetreuung
                                                                      06:30-18:30h              CHF 120.00/125.00

Vormittagsbetreuung
                                                                     06:30-13:00h              CHF   75.00

Nachmittagsbetreuung
                                                                  11:30-18:30h              CHF   80.00

Betreuungsdienst für schulpflichtige Kinder                              06:30-18:30h              CHF   70.00

Spätnachmittagsbetreuung für schulpflichtige Kinder            14:45-18:30h               CHF   40.00

Betreuungsdienst für kindergartenpflichtige Kinder                 06:30-18:30h              CHF   80.00

Spontanbetreuung               pro Stunde und Kind                                                            CHF   15.00

Taxidienst                              pro Fahrt und Kind                                                               CHF     8.00

 

6. Bring- und Abholzeiten

 

Der Elternteil oder die Person, die das Kind in den „Chinderträff“ bringt oder abholt, soll sich genügend Zeit für den Abschied oder für Rückmeldungen der Leiterin nehmen. Der Abschiedsprozess sollte nach der Eingewöhnungszeit möglichst „kurz und schmerzlos“ von statten gehen. Der Abschied von den Eltern findet immer im Eingangsbereich/Garderobe des Chinderträffs statt. Soll das Kind von einer, der Leiterin unbekannten Person abgeholt werden, muss dies mitgeteilt werden. Ansonsten wird das anvertraute Kind nicht mitgegeben. Um einen reibungslosen, ruhigen Tagesablauf (Spielzeit, Ausflüge, Basteln usw.) gewährleisten und planen zu können, müssen die nachfolgenden Bring- und Abholzeiten eingehalten werden. Wird das Kind nicht pünktlich abgeholt, wird bei der nächsten Monatsabrechnung pro 15 Minuten Fr. 5.00 zusätzlich belastet.

 

Bringzeit:   Zwischen 06:30h – 09:00h, resp. 11:30h bei Nachmittagsbetreuung

Abholzeit:  Zwischen 16:30h - 18:30h, resp. 13:00h bei Vormittagsbetreuung

 

7. Krankheit

 

Bei Krankheit (Kinderkrankheit, Grippe, hohes Fieber u.ä.) sollen die Eltern das Kind zu Hause behalten. Falls ein Kind trotzdem in den „Chinderträff“ gebracht wird und sich der Allgemeinzustand des Kindes verschlechtert, entscheidet die Leiterin ob das Kind abgeholt werden muss. Es besteht die Möglichkeit das Kind zwischen 07:00-09:00h abzumelden. Bei Erkrankung des Kindes im „Chinderträff“ werden die Eltern sofort benachrichtigt, um den weiteren Verlauf zu besprechen.

 

Bei krankheits-/unfallbedingter Abwesenheit des Kindes, wird die Tagespauschale in Rechnung gestellt. Das gebuchte Betreuungsangebot kann innerhalb von 3  Monaten mit einer Vormittagsbetreuung (06:30-13:00h) nachgeholt werden.

 

8. Unterrichtsfreie Zeit / Feiertage

 

 

Bei der Betreuungsvariante für schulpflichtige Kinder, haben die Kinder die Möglichkeit den Chinderträff auch während den Schulferien zu besuchen. Wird das Betreuungsangebot während den obligatorischen Schulferien nicht genutzt, wird das Betreuungsgeld nicht in Rechnung gestellt.

 

Bei zusätzlichen Ferienabwesenheiten des Kindes (längerer Auslandaufenthalt etc.), werden die Tagespauschalen jedoch trotzdem in Rechnung gestellt. Diese Tage können nicht kompensiert werden.

 

Allgemeine Feiertage bilden: Neujahrstag / 3 Könige / Josefstag / Karfreitag / Ostermontag / Auffahrt / Fronleichnam / Nationalfeiertag / Maria Himmelfahrt / Allerheiligen / Maria Empfängnis / Weihnachtstag / Stephanstag. Die Feiertage werden in Rechnung gestellt, können jedoch in Absprache mit der Krippenleitung nach- oder vorgeholt werden.

  

9. Spontane Betreuung

 

Spontane Betreuung kann an einzelnen Tagen angeboten werden. Garantie auf einen freien Platz gibt es jedoch nicht. Jede zusätzliche Betreuungsstunde wird mit Fr. 15.00 in Rechnung gestellt.

 

10. Betreuungsdienst für schul- und kindergartenpflichtige Kinder

 

Die Kinder werden von der Schule/Kindergarten abgeholt, werden am Mittagstisch verpflegt und danach bei Bedarf wieder in die Schule begleitet. Am Nachmittag werden die Kinder wieder von der Schule/Kindergarten abgeholt. Je nach gewählter Betreuungsvariante, werden die Hausaufgaben unter Aufsicht erledigt. Im Anschluss werden die Kinder altersgerecht bis 18:30h betreut.

 

Der betreute Hausaufgabentisch dient als Entlastung für die Eltern, ist jedoch nicht als Nachhilfeunterricht gedacht oder als schulischer Erfolgsgarant zu verstehen.

 

Während der oblig. Schulferien kommen folgende Krippentarife zur Anwendung. Halbtagesbetreuung Fr. 75.00, resp. Fr. 80.00 oder Ganztagesbetreuung Fr. 90.00 (Schulkind) Fr. 120.00 (Kindergartenkind).

 

11. Versicherungen

 

Die Eltern sind für die Kranken- und Unfallversicherung sowie für eine Haftpflichtversicherung verantwortlich. Für Kleider, Schmuck, Spielsachen und Gegenstände, die in den „Chinderträff“ mitgenommen werden, wird keine Haftung übernommen.

Für Schülertransporte ist eine Insassenunfallversicherung bei der Helvetia Versicherung abgeschlossen. (Todesfallkapital Fr. 20'000.00 / IV-Kapital Fr. 30'000.00 / Spitaltaggeld Fr. 30.00 / Heilungskosten)

 

12. Kündigung

 

Der Betreuungsplatz kann mit einer Frist von drei Monaten auf Ende eines Kalendermonates gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (Keine Email oder SMS).

 

13. Finanzielle Bestimmungen

 

Die Beiträge sind unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu bezahlen. Bezahlt wird der freigehaltene Betreuungsplatz. Die Krippentaxen werden monatlich in Rechnung gestellt und sind nachschüssig per 5. des Monats fällig.

 

14. Schlussbestimmungen

 

Grundlage für das Verhältnis zwischen dem „Chinderträff Löwäpfootä“ und den Eltern ist der gegenseitig zu unterzeichnende Betreuungsvertrag sowie das vorliegende Reglement. Mit der Unterzeichnung der Anmeldung wird ein privatrechtliches Vertragsverhältnis begründet und die Eltern anerkennen die Taxordnung sowie die vorliegenden Bestimmungen.

 

Änderungen im Betriebsreglement bleiben der Leitung vorbehalten. Gerichtsstand bei allfälligen Streitigkeiten bildet CH–6460 Altdorf UR.

 

Schattdorf, 01. Januar 2023