Betriebsreglement

 

  „Chinderträff Löwäpfootä“

Das vorliegende Betriebsreglement gibt Auskunft über den „Chinderträff Löwäpfootä“. Es orientiert Eltern, die ihr Kind dem „Chinderträff“ zur Betreuung anvertrauen, über Aufnahme, Tagesablauf, Elternkontakt, Ferien, Krankheit, Kündigung usw.

Inhaltsverzeichnis:

1.     Einleitung 


2.     Aufnahme 


3.     Eingewöhnung 


4.     Kindertreffalltag 


5.     Tarife 


6.     Bring- und Abholzeiten 


7.     Krankheit 


8.     Ferien / Feiertage 


9.     Spontane Betreuung 


10.  Betreuungsdienst für schul- und kindergartenpflichtige Kinder 


11.   Versicherungen

12.   Kündigung 


13.   Finanzielle Bestimmungen

14.   Schlussbestimmungen 


 

 

 

 

 

 

 

1. Einleitung

Im „Chinderträff Löwäpfootä“ soll sich jedes Kind wie in einer Grossfamilie fühlen und seine Kinderjahre in der Gemeinschaft mit anderen Kindern erleben. Die Förderung (z.B. durch aktive Mithilfe beim Kochen, Basteln, usw.) jedes einzelnen Kindes ist genau so wichtig wie die Möglichkeit, sich selbst zu entfalten. Die Basis dafür ist ein gutes soziales Gefüge, das auf gegenseitiger Wertschätzung und Akzeptanz beruht. Es soll eine liebe- und verständnisvolle Atmosphäre entstehen, in der sich die Kinder wohl und geborgen fühlen. Im „Chinderträff Löwäpfootä“ werden Kinder in einer altersgemischten Gruppe betreut. In 3 alternierenden Gruppen wird den Kindern die Gelegenheit geboten, sich allein zu beschäftigen oder sich mit anderen Kindern auseinanderzusetzen.

 

2. Aufnahme/Ausschluss

Das „Chinderträff“ steht allen Kindern ab dem 3. Lebensmonat offen. Die Aufnahme erfolgt unabhängig von der Nationalität und dem Grund, weshalb die Eltern ihr Kind im „Chinderträff“ betreuen lassen möchten.

Die Eltern verpflichten sich gemäss der von ihnen gewählten Betreuungsvariante ihr Kind in den „Chinderträff“ zu bringen. Der bezahlte Betreuungsplatz kann bei Abwesenheit (Ferien/Krankheit etc.) nicht durch ein anderes Kind belegt, resp. abgetauscht werden.

Bei Aufnahme des Kindes in den „Chinderträff“ wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen.

Kinder können vom Besuch des „Chinderträff“ ausgeschlossen werden:

           Wenn die Monatspauschale nicht oder immer wieder zu spät bezahlt wird (*)

           Wenn das Kind immer wieder unentschuldigt fehlt

           Wenn die Zusammenarbeit mit den Eltern nicht möglich ist (*)

* Die Aufhebung des Betreuungsvertrages wird in diesen Fällen unsererseits per sofort vollzogen (ohne 3 monatige Kündigungsfrist)

 

3. Eingewöhnung

Aller Anfang ist schwer...! Um dem Kind einen guten Start im „Chinderträff“ zu ermöglichen, vereinbaren wir mit den Eltern eine individuelle Eingewöhnungszeit. Die Eingewöhnungszeit ist für das Kleinkind, Eltern und Betreuerin von ausserordentlicher Bedeutung. Die Eltern dürfen und sollen sich dafür genügend Zeit nehmen. Beim Aufnahmegespräch wird jeweils die Eingewöhnungsphase geplant.

 

4. Kindertreffalltag

Im „Chinderträff“ wird gemeinsam gegessen. Die Eltern werden gebeten keine Esswaren oder Süssigkeiten mitzugeben.

Fixzeiten Tagesablauf

07:30h Frühstück

09:30h Znüni

12:00h Mittagessen

13:00h Siesta

15:30h Zvieri

Die Kinder sollen der Witterung entsprechend gekleidet sein, damit auch das Spielen im Freien möglich ist. (Regenschutz, Sonnenhut, Gummistiefel, Schneeanzug usw.) Jedes Kind bringt eine Garnitur Ersatzwäsche (Pullover, T-Shirt, Hose, Unterwäsche, Socken, Strumpfhosen, Bodys) mit. Jedes Kind muss ein paar Rutschsocken im „Chinderträff“ haben. Windeln und Hygieneartikel sind im Tarif inbegriffen. Benötigt das Kind Medikamente oder leidet es an einer Krankheit oder Allergien muss dies beim Aufnahmegespräch mitgeteilt werden. Die Bekleidungsstücke, die in der Garderobe hinterlegt werden, müssen mit Namen/Vorname des Kindes beschriftet werden.

 

5. Betreuungsvarianten / Tarife

Ganztagesbetreuung
ab 18 Monaten                                          06:30-18:30h           CHF 120.00

Ganztagesbetreuung für Kinder ab 3 – 18 Monaten                  06:30-18:30h           CHF 125.00

Vormittagsbetreuung
                                                                 06:30-13:00h           CHF   75.00

Nachmittagsbetreuung
                                                              11:30-18:30h           CHF   80.00

Betreuungsdienst für schulpflichtige Kinder                             06:30-18:30h           CHF   70.00

Spätnachmittagsbetreuung für schulpflichtige Kinder              14:45-18:30h            CHF   40.00

Betreuungsdienst für kindergartenpflichtige Kinder                 06:30-18:30h            CHF   80.00

Auffangzeit Morgen                                                                  06:30-08:00h            CHF   20.00

Spontanbetreuung              pro Stunde und Kind                                                        CHF   20.00

Taxidienst                             pro Fahrt und Kind                                                        CHF     8.00

 

6. Bring- und Abholzeiten

Der Elternteil oder die Person, die das Kind in den „Chinderträff“ bringt oder abholt, soll sich genügend Zeit für den Abschied oder für Rückmeldungen der Leiterin nehmen. Der Ab- schiedsprozess sollte nach der Eingewöhnungszeit möglichst „kurz und schmerzlos“ von statten gehen. Der Abschied von den Eltern findet immer im Eingangsbereich/Garderobe des Chinderträffs statt. Soll das Kind von einer, der Leiterin unbekannten Person abgeholt werden, muss dies mitgeteilt werden. Ansonsten wird das anvertraute Kind nicht mitgegeben. Um einen reibungslosen, ruhigen Tagesablauf (Spielzeit, Ausflüge, Basteln usw.) gewährleisten und planen zu können, müssen die nachfolgende Bring- und Abholzeiten eingehalten werden. Wird das Kind nicht pünktlich abgeholt, wird bei der nächsten Monatsabrechnung pro 15 Minuten Fr. 5.00 zusätzlich belastet. 

Bringzeit:      06:30 – 08:30h / Nachmittagsbetreuung 11:30h

Abholzeit:     spätestens 13:00h Vormittagsbetreuung

                      spätestens 18:30h Nachmittags- und Ganztagesbetreuung

 

7. Krankheit

Bei Krankheit (Kinderkrankheiten, Grippesymptomen, hohes Fieber u.ä.) sollen die Eltern das Kind zu Hause behalten. Falls ein Kind trotzdem in den „Chinderträff“ gebracht wird und sich der Allge- meinzustand des Kindes verschlechtert, entscheidet die Leiterin ob das Kind abgeholt wer- den muss. Es besteht die Möglichkeit das Kind zwischen 06:30-09:00h abzumelden. Bei Er- krankung des Kindes im „Chinderträff“ werden die Eltern sofort benachrichtigt, um den weiteren Verlauf zu besprechen.

Bei krankheits-/unfallbedingter Abwesenheit des Kindes, wird die Tagespauschale in Rechnung gestellt. Das gebuchte Betreuungsangebot kann jedoch innerhalb von 3 Monaten, mit einer zusätzlichen Halbtagesbetreuung (Vormittag) nachgeholt werden. Kompensationstage können unter den Geschwistern nicht abgetauscht oder an andere Kinder weitergegeben werden. Ebenso können die Kompensationstage nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden oder durch einen dieser Kompensationstage ersetzt werden.

 

8. Ferien / Feiertage

Die Betriebsferien (4 Wochen) werden anfangs Kalenderjahr bekanntgegeben. Diese 4 Wo- chen Betriebsferien werden nicht in Rechnung gestellt.

Bei der Betreuungsvariante für schulpflichtige Kinder, haben die Kinder die Möglichkeit den Chinderträff auch während den Schulferien zu besuchen. Wird das Betreuungsangebot während den obligatorischen Schulferien nicht genutzt, wird das Betreuungsgeld nicht in Rechnung gestellt. 

Bei zusätzlichen Ferienabwesenheiten des Kindes (längerer Auslandaufenthalt etc.), werden die Tagespauschalen jedoch trotzdem in Rechnung gestellt. Diese Tage können nicht kompensiert werden.

Allgemeine Feiertage bilden: Neujahrstag / 3 Könige / Josefstag / Karfreitag / Ostermontag / Auffahrt / Fronleichnam / Nationalfeiertag / Maria Himmelfahrt / Allerheiligen / Maria Empfängnis / Weihnachtstag / Stephanstag. Die Feiertage werden in Rechnung gestellt, können jedoch in Absprache mit der Krippenleitung nach- oder vorgeholt werden. Feiertage können unter den Geschwistern nicht abgetauscht oder an andere Kinder weitergegeben werden. Ebenso können die Feiertage nicht von der Rechnung in Abzug gebracht oder durch einen dieser Kompensationstage ersetzt werden.

Vor diesen Feiertagen schliesst der „Chinderträff“ um 17:00h. Änderungen bleiben, natürlich in Absprache mit den Eltern, vorbehalten.

 

9. Spontane Betreuung

Spontane Betreuung kann an einzelnen Tagen angeboten werden. Garantie auf einen freien Platz gibt es jedoch nicht. Jede zusätzliche Betreuungsstunde wird mit Fr. 20.00 in Rechnung gestellt.

 

10. Betreuungsdienst für schul- und kindergartenpflichtige Kinder

Die Kinder werden von der Schule/Kindergarten abgeholt, werden am Mittagstisch verpflegt und danach bei Bedarf wieder in die Schule begleitet. Am Nachmittag werden die Kinder wieder von der Schule/Kindergarten abgeholt. Je nach gewählter Betreuungsvariante, werden die Hausaufgaben unter Aufsicht erledigt. Im Anschluss werden die Kinder altersgerecht bis 18:30h betreut.

Der betreute Hausaufgabentisch dient als Entlastung für die Eltern, ist jedoch nicht als Nachhilfeunterricht gedacht oder als schulischer Erfolgsgarant zu verstehen.

Während der oblig. Schulferien kommen folgende Krippentarife zur Anwendung. Halbta- gesbetreuung Fr. 75.00, resp. Fr. 80.00 oder Ganztagesbetreuung Fr. 90.00

 

11. Versicherungen

Die Eltern sind für die Kranken- und Unfallversicherung sowie für eine Haftpflichtversiche- rung verantwortlich. Für Kleider, Schmuck, Spielsachen und Gegenstände, die in den „Chin- derträff“ mitgenommen werden, wird keine Haftung übernommen.

Für Schülertransporte ist eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen. (Todesfallkapital Fr. 20'000.00 / IV-Kapital Fr. 30'000.00 / Spitaltaggeld Fr. 30.00 / Heilungskosten)

 

12. Kündigung

Der Betreuungsvertrag oder oder auch nur deren Betreuungselemente, kann mit einer Frist von drei Monaten auf Ende eines Kalendermonates gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (Keine WhatsApp oder SMS).

 

13. Finanzielle Bestimmungen

Die Beiträge sind unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu bezahlen. Bezahlt wird der freigehaltene Betreuungsplatz.

Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages wird eine Anmeldegebühr von Fr. 200.00 fällig. Diese Gebühr beinhaltet ebenso die Eingewöhnungstage. Die Monatsrechnungen werden per Mail zugestellt und sind nachschüssig per 1. des Monats fällig.

 

14. Schlussbestimmungen

Grundlage für das Verhältnis zwischen dem „Chinderträff Löwäpfootä“ und den Eltern ist der gegenseitig zu unterzeichnende Anmeldevertrag sowie das vorliegende Reglement. Mit der Unterzeichnung der Anmeldung wird ein privatrechtliches Vertragsverhältnis begründet und die Eltern anerkennen die Taxordnung sowie die vorliegenden Bestimmungen.

Änderungen im Betriebsreglement bleiben der Leitung vorbehalten. Gerichtsstand bei allfälligen Streitigkeiten bildet CH–6460 Altdorf UR.

Schattdorf, im Januar 2023